Nebenkostenabrechnung

Komplette Betriebskostenabrechnung mit persönlicher Betreuung — nicht über ein anonymes Ticketsystem. Alle umlagefähigen Kosten, transparent und fristgerecht.

Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenübersicht — dumpro Nebenkostenabrechnung

Betriebskosten — persönlich betreut, nicht anonym verwaltet

Was ist eine Nebenkostenabrechnung?

Jede zweite Abrechnung ist fehlerhaft – das sagt der Deutsche Mieterbund. Genau deshalb machen wir das anders.

Die Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung) ist die jährliche Aufstellung aller umlagefähigen Kosten eines Mietobjekts und ihre Verteilung auf die einzelnen Mieter. Rechtliche Grundlage: § 556 BGB zusammen mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV), die in § 2 einen abschließenden Katalog von 17 umlagefähigen Kostenarten festlegt. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein – nicht nur abgesendet, sondern tatsächlich zugegangen, wie der BGH in seinem Urteil vom 21. Januar 2009 (VIII ZR 107/08) ausdrücklich klargestellt hat. Wird die Frist überschritten, sind Nachforderungen des Vermieters ausgeschlossen.

Für Vermieter und Hausverwaltungen ist das eine ernste Pflicht, keine Formalität. Wir erstellen die komplette Betriebskostenabrechnung für Ihre Liegenschaften – mit einem festen Ansprechpartner, nicht über ein anonymes Sachbearbeitersystem. Sie rufen an, Sie sprechen mit uns.

Was gehört in die Nebenkostenabrechnung?

Ausschließlich die in § 2 BetrKV genannten 17 Kostenarten – vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht sie als umlagefähig vor. Dazu zählen: Grundsteuer (Nr. 1), Wasserversorgung (Nr. 2), Entwässerung (Nr. 3), Heizkosten (Nr. 4), Warmwasser (Nr. 5), Aufzug (Nr. 7), Straßenreinigung und Müllbeseitigung (Nr. 8), Gebäudereinigung (Nr. 9), Gartenpflege (Nr. 10), Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen (Nr. 11), Schornsteinfeger (Nr. 12), Sach- und Haftpflichtversicherungen (Nr. 13), Hauswart (Nr. 14) sowie sonstige Betriebskosten (Nr. 17).

Nicht umlagefähig. Das ist wichtig. Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, Reparaturen – alles raus. Genau diese Abgrenzung ist in der Praxis der häufigste Fehlergrund. Ein Beispiel aus unserem Alltag: Eine Hausverwaltung aus Neu-Ulm kam zu uns, weil ihr bisheriger Messdienstleister jahrelang Verwaltungsgebühren in die Abrechnung eingestellt hatte, die kein einziger Mieter beanstandet hatte – bis einer es tat. Rückabwicklung, Widersprüche, Ärger. Das kostet Zeit und Nerven, die niemand hat.

Wir prüfen vor jeder Abrechnung, ob jede einzelne Kostenposition wirklich umlagefähig ist. Nicht pauschal, sondern konkret – Beleg für Beleg.

Welche Fristen gelten für die Nebenkostenabrechnung?

Die zentrale Frist steht in § 556 Abs. 3 BGB: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei einem Abrechnungsjahr bis 31. Dezember 2025 heißt das: Abrechnung muss bis spätestens 31. Dezember 2026 beim Mieter sein. Wer die Frist reißt, verliert seine Nachforderung – der Mieter behält trotzdem sein Guthaben.

Klingt großzügig. Ist es aber nicht, wenn Sie auf Ihren Messdienstleister warten müssen. Wir kennen das von Neukunden, die zu uns wechseln: Großanbieter liefern Abrechnungsdaten manchmal erst nach vier, fünf Monaten. Was bleibt, ist zu wenig Puffer.

Nach Erhalt der Abrechnung hat der Mieter 12 Monate Zeit, Einwendungen geltend zu machen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Und er darf auf Verlangen Belegeinsicht verlangen – das ist Pflicht, keine Kulanz. Wir bieten digitale Belegeinsicht über unser Mieterportal an; das reduziert Rückfragen spürbar, weil Mieter selbst nachschauen können, statt anzurufen.

Was tun bei fehlerhafter Nebenkostenabrechnung?

Einwendungsfrist: 12 Monate ab Zugang, geregelt in § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB. Was in dieser Zeit nicht beanstandet wird, gilt als akzeptiert.

Die häufigsten Fehler laut Deutschem Mieterbund: falsche Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Kostenpositionen (Verwaltung, Instandhaltung), fehlender Abrechnungszeitraum, Rechenfehler bei der Umlage. Formelle Fehler – etwa eine Abrechnung, die ein Mieter rechnerisch nicht nachvollziehen kann – machen die gesamte Abrechnung unwirksam; der Vermieter kann innerhalb der Abrechnungsfrist neu zustellen. Materielle Fehler wie falsche Kostenansätze lassen sich auch später noch korrigieren, dürfen aber keine höheren Nachforderungen ergeben.

Wir bearbeiten Mieter-Widersprüche mit rechtlicher Prüfung und erstellen eine schriftliche Stellungnahme. Keine mündlichen Zusagen, keine Vertröstungen. Wenn ein Widerspruch berechtigt ist, sagen wir das klar – und korrigieren.

Lesen Sie auch unseren Ratgeber zu häufigen Fehlern in Heizkostenabrechnungen und zur CO₂-Kostenaufteilung 2026.

Unser Leistungsumfang

Alle 17 Kostenarten

Vollständige Abrechnung aller umlagefähigen Betriebskosten nach §2 BetrKV — von Grundsteuer bis Versicherungen.

Verteilerschlüssel

Korrekte Anwendung aller gängigen Verteilerschlüssel: Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch oder Einheiten.

Belegeinsicht online

Digitale Belegeinsicht für Mieter über das Online-Portal — reduziert Rückfragen und erfüllt die Einsichtspflicht.

Fristüberwachung

Automatische Überwachung der 12-Monats-Frist nach BGB §556 — keine verspäteten Abrechnungen mehr.

Mieter-Portal

Persönlicher Zugang für jeden Mieter mit Abrechnungsübersicht, Verbrauchshistorie und Dokumenten-Download.

Widerspruchsbearbeitung

Professionelle Bearbeitung von Mieter-Widersprüchen mit rechtlicher Prüfung und Stellungnahme.

Gesetzliche Grundlagen

BGB §556 Bürgerliches Gesetzbuch — Vereinbarungen über Betriebskosten, Abrechnungsfrist und formelle Anforderungen
BetrKV Betriebskostenverordnung — Katalog der 17 umlagefähigen Betriebskostenarten nach §2 BetrKV
HeizkostenV Heizkostenverordnung — verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten als Teil der Betriebskosten

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