Gesetzgebung

Heizungsgesetz-Reform 2026: Was sich ändert – und was das für Eigentümer bedeutet

Das Gebäudeenergiegesetz wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-%-Pflicht für Erneuerbare entfällt, dafür kommt die Bio-Treppe ab 2029. Eine ehrliche Risikoanalyse: Was ist gut, was problematisch – und was sollten Eigentümer jetzt beachten?

Von dumpro Fachredaktion · Geprüfter Messdienstleister · Zuletzt aktualisiert: 7. April 2026

Am 24. Februar 2026 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgestellt. Das bisherige „Heizungsgesetz“, das 2023 für massive politische Kontroversen gesorgt hat, wird abgeschafft und durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt. Der Kabinettsentwurf soll vor Ostern 2026 beschlossen werden, der Bundestag will das Verfahren bis zum 1. Juli 2026 abschließen. Der Zeitdruck ist real: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein.

Was heißt das für Sie als Eigentümer, Hausverwaltung oder WEG? Was ändert sich bei den Heizkosten, bei der Messtechnik, bei der langfristigen Planung? Wir ordnen die wichtigsten Punkte ein. Ehrlich, nicht beschönigend.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Reform streicht die umstrittenen § 71 bis 71p sowie § 72 des bisherigen GEG komplett. Drei zentrale Regelungen fallen weg:

Was entfällt

  • 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht: Beim Einbau einer neuen Heizung mussten bisher mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Gestrichen.
  • Kopplung an kommunale Wärmeplanung: Die Pflicht, sich an den lokalen Wärmeplan zu halten, entfällt. Eigentümer müssen nicht mehr auf den Beschluss ihrer Kommune warten.
  • Betriebsverbot für Altanlagen: Gas- und Ölheizungen über 30 Jahre, die nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren, dürfen weiterhin betrieben werden.

Was neu kommt

  • Technologieoffenheit: Beim Heizungstausch sind künftig wieder alle Heizungsarten erlaubt. Auch neue Gas- und Ölkessel.
  • Bio-Treppe ab 2029: Neue Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe verwenden. Start bei 10 %, stufenweise Erhöhung in drei Schritten bis 2040. Für den Bio-Anteil entfällt der CO₂-Preis.
  • Grüngas-Quote ab 2028: Eine Beimischungspflicht für Bio-Brennstoffe bei Gas und Heizöl. Beginnt moderat unter 1 % und steigt graduell an. Gilt nur für Privatverbraucher.
  • Förderung bis 2029 gesichert: Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) wird mindestens bis 2029 fortgesetzt.

Risikoanalyse: Was ist gut, was ist problematisch?

Die Reform wird in der Öffentlichkeit als „Befreiung“ dargestellt. In Teilen stimmt das. Aber es gibt Nebenwirkungen, über die kaum jemand spricht.

Was positiv ist

1. Planungssicherheit für Eigentümer

Das bisherige GEG hat viele Eigentümer verunsichert. Welche Heizung darf ich noch einbauen? Muss ich auf die kommunale Wärmeplanung warten? Diese Blockade löst sich. Wer jetzt eine Heizung tauschen muss – etwa weil der Kessel defekt ist – kann frei entscheiden. Ohne auf bürokratische Prozesse zu warten.

2. Keine Zwangssanierung im Bestand

Das Betriebsverbot für alte Heizungen entfällt. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Für Eigentümer mit funktionierender, gut gewarteter Heizung heißt das: Kein erzwungener Austausch. Nicht morgen, nicht nächstes Jahr.

3. Förderung bleibt erhalten

Wer freiwillig auf Wärmepumpe, Pellets oder Solarthermie umsteigt, kann weiterhin BEG-Fördermittel beantragen. Bis zu 70 % Zuschuss sind möglich – Grundförderung plus Klimabonus plus Einkommensbonus. Erneuerbare Heizsysteme bleiben finanziell attraktiv, auch ohne Pflicht.

Wo Risiken lauern

1. Steigende Heizkosten trotz „Freiheit“

Die Technologieoffenheit klingt gut. Schützt aber nicht vor steigenden Kosten. Der CO₂-Preis steigt planmäßig weiter: 2026 bei 55 € pro Tonne, bis 2027 bei 65 € pro Tonne. Wer jetzt eine neue Gasheizung einbaut, spart sich die höhere Anfangsinvestition einer Wärmepumpe – zahlt dafür aber über die nächsten 15 bis 20 Jahre steigende CO₂-Abgaben. Laut Umweltbundesamt (Emissionsberichterstattung 2024) entfielen rund 15 % der deutschen CO₂-Emissionen auf den Gebäudesektor. Das ist der Grund, warum der CO₂-Preis politisch weiter angehoben wird. Für Vermieter kommt die CO₂-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG hinzu: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil. Wir rechnen das regelmäßig für unsere Kunden durch – und die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.

2. Bio-Treppe: Verfügbarkeit und Kosten unklar

Ab 2029 müssen neue Heizungen einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen – Biomethan, grünes Heizöl oder synthetische E-Fuels. Das Problem: Diese Brennstoffe sind heute kaum verfügbar und deutlich teurer als fossile Alternativen. Biomethan kostet aktuell das Dreifache von Erdgas. Ob die Produktion bis 2029 ausreichend skaliert? Fraglich. Eigentümer, die jetzt eine neue Gasheizung einbauen, wetten darauf, dass Bio-Brennstoffe in drei Jahren bezahlbar sind. Das ist ein Risiko.

3. Grüngas-Quote erhöht Gaspreis für alle

Die ab 2028 geplante Beimischungspflicht für grünes Gas gilt für alle Privatkunden – auch für bestehende Heizungen. Die Quote startet bei unter 1 %. Klingt wenig. Aber die Kosten werden auf den Gaspreis umgelegt. Für Vermieter und WEGs mit vielen Einheiten summiert sich das in der Heizkostenabrechnung. Wir sehen das bei unseren Abrechnungen schon jetzt: Jeder Cent pro Kilowattstunde multipliziert sich über hunderte Wohnungen.

4. Wertminderung bei fossilen Heizungen

Am Immobilienmarkt zeichnet sich ein Trend ab, den man nicht ignorieren sollte. Gebäude mit schlechter Energiebilanz verlieren an Wert. Banken berücksichtigen die Energieeffizienz zunehmend bei der Kreditvergabe. Wer jetzt eine fossile Heizung einbaut, löst das kurzfristige Problem – schafft aber möglicherweise einen langfristigen Wertnachteil für die Immobilie. Ein Hausverwaltungskunde aus Ulm hat uns das neulich so beschrieben: „Die Bank wollte den Energieausweis sehen, bevor sie den Kredit für die Fassade freigegeben hat.“

Was bedeutet das für die Heizkostenabrechnung?

Egal welche Heizung eingebaut wird: Die Heizkostenverordnung (HKVO) gilt weiterhin. Pflicht zur verbrauchsgerechten Abrechnung, zur Fernablesung ab 2027 und zur monatlichen Verbrauchsinformation – daran ändert die Reform nichts.

Aber die Abrechnung wird komplexer. Das merken wir bei dumpro schon in der Vorbereitung.

  • CO₂-Kostenaufteilung: Die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem 10-Stufen-Modell bleibt Pflicht. Mit der Bio-Treppe wird die Berechnung der tatsächlichen CO₂-Emissionen je Gebäude aufwendiger. Biomethan-Anteile müssen herausgerechnet werden. Das ist technisch machbar, aber es muss jemand korrekt machen.
  • Brennstoffmix in der Abrechnung: Wenn Gasversorger grüne Anteile beimischen, muss das in der Heizkostenabrechnung korrekt abgebildet werden. Die Abgrenzung zwischen fossilem und grünem Anteil ist abrechnungstechnisch anspruchsvoll. Hier passieren Fehler – und die kosten am Ende den Eigentümer.
  • Fernablesung bleibt Pflicht: Die GEG-Reform ändert nichts an der HKVO. Alle Messgeräte müssen bis zum 1. Januar 2027 fernablesbar sein. Egal welche Heizung im Keller steht.

Unsere Empfehlung: Nüchtern kalkulieren, nicht ideologisch entscheiden

Die Reform gibt Eigentümern mehr Handlungsspielraum. Gut so. Aber „alles ist erlaubt“ heißt nicht „alles ist gleich klug“. Was wir Hausverwaltungen und WEGs raten:

  1. Gesamtkosten über 20 Jahre rechnen. Die Anschaffungskosten sind nur ein Teil der Gleichung. Betriebskosten, CO₂-Abgaben, steigende Gaspreise durch Grüngas-Quote und mögliche Wertminderung der Immobilie gehören in die Kalkulation. Oft ist die Wärmepumpe auf 20 Jahre gerechnet günstiger als eine neue Gasheizung – trotz höherer Anfangsinvestition. Wir haben das für mehrere Objekte in Neu-Ulm durchgerechnet. Das Ergebnis überrascht die meisten.
  2. Förderung jetzt nutzen. Die BEG-Förderung ist gesichert bis 2029 – aber nicht auf Dauer garantiert. Wer den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme plant, sollte die aktuelle Förderlandschaft nutzen. Solange sie besteht.
  3. Fernablesung nicht vergessen. Die GEG-Reform ändert nichts an der Fernablesungspflicht ab 2027. Wer die Messtechnik noch nicht umgerüstet hat, sollte das jetzt angehen. Das hat mit der Heizungsfrage nichts zu tun – die Pflicht gilt so oder so.
  4. CO₂-Kostenaufteilung im Blick behalten. Vermieter tragen je nach Gebäudeeffizienz bis zu 95 % der CO₂-Kosten. Wer eine fossile Heizung betreibt und das Gebäude nicht saniert, zahlt langfristig drauf. Das ist keine Meinung, das ist Mathematik.

Fazit: Mehr Freiheit, mehr Eigenverantwortung

Die Heizungsgesetz-Reform schafft Erleichterung. Keine Zwangspflichten mehr, freie Wahl beim Heizungstausch, bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen. Für viele Eigentümer eine gute Nachricht.

Die Freiheit hat aber einen Preis. Wer sich für eine fossile Heizung entscheidet, muss die langfristigen Kostenrisiken kennen: steigende CO₂-Preise, Bio-Treppe, Grüngas-Quote, Wertentwicklung der Immobilie. Die Verantwortung für eine wirtschaftlich kluge Entscheidung liegt jetzt vollständig beim Eigentümer.

Was sich nicht ändert: Die Pflicht zur korrekten Heizkostenabrechnung, zur Fernablesung ab 2027 und zur CO₂-Kostenaufteilung. Dafür brauchen Sie einen Messdienstleister, der die wachsende Komplexität in der Abrechnung beherrscht. Und der Ihnen sagt, wenn etwas nicht stimmt – nicht erst, wenn die Abrechnung beim Mieter liegt.

Haben Sie Fragen zur Heizkostenabrechnung oder zur Fernablesung? Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an oder sprechen Sie direkt mit uns.

Heizung, Abrechnung, Messtechnik – alles aus einer Hand

Egal ob neue Wärmepumpe oder bestehende Gasheizung: dumpro sorgt für die korrekte Heizkostenabrechnung, die rechtzeitige Fernablesung und die transparente CO₂-Kostenaufteilung. Persönlich betreut, ohne Knebelverträge.

Quellen & weiterführende Informationen

Autor

Anton Penk

Geschäftsführer, dumpro GmbH

Messdienstleister aus Überzeugung. Anton Penk gründete dumpro mit dem Ziel, Heizkostenabrechnung persönlich und fair zu gestalten — ohne Knebelverträge und anonyme Hotlines.

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